__ in Bezug auf die Diagnosen den fachlichen Standards nicht entsprechen oder nicht schlüssig sind. Die Abweichungen sowohl betreffend die Diagnosestellung einer Schizophrenie/schizotypen Störung als auch die Frage, ob es sich um Pädophilie beschränkt auf Inzest handelt, sind nachvollziehbar und schlüssig begründet und decken sich mit den therapeutischen Einschätzungen. Es sind keine Gründe ersichtlich, welche ein Abweichen von der gutachterlichen Diagnose in den Gutachten von med. pract. H.________ rechtfertigen.