Auch wenn es keine Hinweise dafür gibt, dass es zu Hands-on-Delikten gegenüber Kindern ausserhalb der Familie gekommen ist, scheint es bei dieser Ausgangslage überzeugend, nicht von einer Pädophilie beschränkt auf Inzest auszugehen. Diese Ansicht wird auch im Behandlungsbericht der JVA Pöschwies vom 10. Juni 2020 geteilt (pag. 2360 Vollzugskaten). Der Beschwerdeführer habe berichtet, auf sexueller Ebene durchaus eine Ansprechbarkeit