In der Adoleszenz habe beim Beschwerdeführer zudem eine substanzinduzierte psychotische Störung (ICD-10:F19.52) vor dem Hintergrund eines multiplen Substanzmissbrauchs vorgelegen, welche jedoch keine Tatrelevanz habe. Zudem sei beim Beschwerdeführer ein zusätzlich deliktrelevanter Problembereich in Form ei-