Es sei aber insgesamt kaum möglich gewesen, über diese pädosexuelle Neigung mit dem Beschwerdeführer ausführlicher zu sprechen, da er das Thema für sich als erledigt angesehen und darauf beharrt habe, unter dem Eindruck der Strafuntersuchung nun kein Interesse mehr an Mädchen zu haben. In Anbetracht der Fremdanamnese, dass der Beschwerdeführer während eines begleiteten Klinikausgangs ein auffälliges Verhalten gezeigt habe, als er Kinder gesehen habe, sowie unter Berücksichtigung der Angabe seiner früheren Lebenspartnerin, dass er auch beim Beobachten von fremden Kindern onaniert habe, sei davon auszugehen, dass bei ihm