Im Laufe der Untersuchung habe der Beschwerdeführer aber eingeräumt, dass von präpubertären Mädchen eine gewisse sexuelle Anziehung ausgehe, sonst hätte er ja auch nicht die Fotos gemacht, sondern sich auf den Gebrauch von «erwachsener Pornographie» beschränkt. Es sei aber insgesamt kaum möglich gewesen, über diese pädosexuelle Neigung mit dem Beschwerdeführer ausführlicher zu sprechen, da er das Thema für sich als erledigt angesehen und darauf beharrt habe, unter dem Eindruck der Strafuntersuchung nun kein Interesse mehr an Mädchen zu haben.