Mädchen daher nur «Ersatzhandlungen» angesichts der Schwierigkeiten mit seiner Partnerin gewesen seien. Im Laufe der Untersuchung habe der Beschwerdeführer aber eingeräumt, dass von präpubertären Mädchen eine gewisse sexuelle Anziehung ausgehe, sonst hätte er ja auch nicht die Fotos gemacht, sondern sich auf den Gebrauch von «erwachsener Pornographie» beschränkt.