Während Dr. med. Q.________ im Vorgutachten noch davon ausgegangen war, die Übergriffe gegen die beiden Töchter aus erster Ehe hätten sich im sozialen Nahfeld, in einer typischen «Inzestkonstellation», abgespielt, aber es hätten keine Anhaltspunkte für eine pädosexuelle Orientierung im Sinne einer Paraphilie festgestellt werden können, revidierte sie diese Einschätzung später.