8 10. Psychische Störung / Zusammenhang mit der Tat 10.1 Der Beschwerdeführer stellt sich vorab auf den Standpunkt, dass die erneute Beauftragung von med. pract. H.________ (nachfolgend: Gutachter oder med. pract. H.________) sowie die Rollendiffusion zwischen sachverständiger Person und rechtsanwendender Behörde problematisch sei. Er verweist dabei auf seine Eingabe vom 7. Oktober 2021 im erstinstanzlichen Verfahren. Der Gutachter sei vorbefasst, weil er 2018 bereits ein Verlaufsgutachten erstellt habe.