3. Die nachträglich angeordnete Verwahrung sei für bundesrechtswidrig zu erklären und von der Verwahrung sei abzusehen. 6 4. Der Beschwerdeführer sei unverzüglich zu Handen der Erwachsenenschutzbehörde der Gemeinde I.________ aus der vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft zu entlassen, alles unter Kostenfolge zu Lasten des Staates. 5. Dem Beschwerdeführer sei die amtliche Verteidigung zu gewähren.