_, seine Kostennote (noch ohne Berücksichtigung des Aufwands für die HV) sowie die Rechnung für die Erstellung des methodenkritischen Gutachtens seien zu den Akten zu erkennen; eventualiter, falls das Gericht nicht auf die Schlussfolgerungen im methodenkritischen Gutachten abstütze, sei ein unabhängiges (forensisch-psychiatrisches) gerichtliches Gutachten zur Frage der konkreten (forensisch-psychiatrischen) Rückfallwahrscheinlichkeit einzuholen. Auch die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Einholung eines Zweitgutachtens. Die Beschwerdekammer hiess den ersten Antrag von Adovakt B._____