5. Mit Verfügung vom 19. Januar 2023 wurde festgestellt, dass die Vollzugsakten unvollständig seien. Die auf Verlangen nachgereichten pag. 1030-1044 wurden den Parteien zur Kenntnis gebracht (pag. 371 f. BK 22 280). Vor oberer Instanz wurde ein Bericht über den Behandlungsverlauf beim Massnahmenzentrum Bitzi eingeholt, welcher den Parteien und med. pract. H.________ mit Verfügung vom 26. Januar 2023 zur Kenntnis gebracht wurde (pag. 379 ff. BK 22 280). Med. pract. H.____