3. Der Antrag auf Einholung eines (weiteren) forensisch-psychiatrischen Gutachtens sei abzuweisen. 4. Vom Gutachter, med. pract. H.________, sei eine detaillierte Stellungnahme zu den Ausführungen in der Beschwerde einzuholen, das Gutachten weise Mängel auf. 5. Der Gutachter, med. pract. H.________, sei an der Verhandlung als Sachverständiger zu befragen».