93 f., 105 BK 22 280). Am 12. Juli 2022 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass sie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ebenfalls als angezeigt erachte. Im Weiteren beantragte sie die Vorladung und Befragung von med. pract. H.________ an die Beschwerdeverhandlung sowie die Abweisung des Antrags auf Einholung eines (Ober-)Gutachtens (pag. 109 BK 22 280). Die BVD stellten am 15. Juli 2022 folgende Anträge (pag. 121 ff. BK 22 280): «1. Der Antrag, es sei eine mündliche Verhandlung anzuordnen sei gutzuheissen. 2. Der Antrag auf Gewährung einer Replik sei zum jetzigen Zeitpunkt abzuweisen.