Mit Verfügung vom 22. Dezember 2010 der damaligen Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung des Kantons Bern (neu: Be- währungs- und Vollzugsdienste; nachfolgend: BVD oder Vollzugsbehörde) wurden die mit Entscheid des Kreisgerichts VI und mit Urteil der 3. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern angeordneten stationären Massnahmen in ihrem Vollzug zusammengelegt. Die stationäre Massnahme wurde in der Folge mit Entscheiden des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Regionalgericht) vom 10. Juni 2015 (PEN 14 354, pag.