Beschwerde gegen den Beschluss des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau, Kollegialgericht Fünferbesetzung, vom 27. April 2022 (PEN 21 287) Regeste Art. 364a, Art. 364b StPO sowie Art. 387 StPO; die vorgezogene Einführung der Bestimmungen über die Sicherheitshaft in selbständigen nachträglichen Verfahren ändert nichts an der fehlenden aufschiebenden Wirkung der Beschwerde (Bestätigung der Rechtsprechung)