1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. Die Angelegenheit wird zum neuen Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte zurückgewiesen. Die Sicherstellung sämtlicher Auszahlungen/Vorsorgeleistungen inklusive Vor- und Teilbezüge sowie Rentenzahlungen, lautend auf den Beschwerdeführer, bei der F.________(Vorsorgeeinrichtung) auf den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit hin bleibt bis zum neuen Entscheid über die Beschlagnahme aufrechterhalten.