Die Angelegenheit ist zwecks Prüfung des Existenzminimums des Beschwerdeführers und Erlasses einer neu begründeten Beschlagnahmeverfügung zurückzuweisen. Die Sicherstellung sämtlicher Auszahlungen/Vorsorgeleistungen inklusive Vor- und Teilbezüge sowie Rentenzahlungen bei der F.________(Vorsorgeeinrichtung), lautend auf den Beschwerdeführer, bleibt bis zum neuen Entscheid über die Beschlagnahme aufrechterhalten, zumal die grundsätzlichen Beschlagnahmevoraussetzungen erfüllt sind und auch der Beschwerdeführer selbst keine umgehende Freigabe beantragt hat.