Die Staatsanwaltschaft muss in solchen Fällen in der Lage sein, schnell zu entscheiden, ohne komplexe Rechtsfragen vorab lösen und/oder darauf warten zu müssen, genau und vollständig über den Sachverhalt unterrichtet zu sein. Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass die strafrechtliche Beschlagnahme lediglich eine provisorische Sicherstellungsmassnahme darstellt und der definitive Entscheid dem Sachrichter vorbehalten ist.