, bezogen auf das «Darlehen» der Gemeinde G.________(Ortschaft)). Nach derzeitigem Ermittlungsstand dürfte «das Loch» sogar noch grösser sein als vom Beschuldigten dargestellt (vgl. etwa E-Mail E.________(Unternehmung) vom 25.05.2022 betreffend «Darlehensvertrag» Nr. 40003122 über CHF 3 Mio.). Das im Hinblick auf die Durchsetzung einer künftigen Ersatzforderung vorläufig beschlagnahmte Kapital des Beschuldigten aus beruflicher Vorsorge beläuft sich demgegenüber auf «lediglich» CHF 605’056.80 (vgl. Schreiben previs vom 09.05.2022 inkl. Beilagen). Weiteres Vermögen und/oder Einkommen wurde nicht beschlagnahmt.