Gemäss den Ausführungen des Beschuldigten beläuft sich «das Loch» zurzeit auf rund CHF 4 Mio. (vgl. zum Ganzen: Strafanzeige Gemeinde D.________(Ortschaft) vorn 02.05.2022 inkl. Beilagen). Vor diesem Hintergrund erweist sich die vorsorgliche Beschlagnahme des Altersguthabens des Beschuldigten aus beruflicher Vorsorge im Hinblick auf die Durchsetzung einer Ersatzforderung als angebracht und verhältnismässig, zumal der Eintritt des Versicherungsfalls «Alter» beim Beschuldigten unmittelbar bevorsteht. Über die endgültige Einziehung wird regelmässig erst im Urteilsstadium entschieden.