Auf Frage, warum die Beschwerdeführerin das Haus gekauft habe, gab K.________ an, die vorherige Bank habe glaublich die Hypothek zurückgezogen. Die Liegenschaft sei auf die Beschwerdeführerin übertragen worden, weil der Beschuldigte 1 privat keine Hypothek erhalten hätte (pag. 05 031 009, Z. 301 ff. Akten Staatsanwaltschaft). Weiter führte er aus, das Gleiche sei mit dem N.________ gewesen (Anmerkung: dieses befindet sich auf dem beschlagnahmten Grundstück Gbbl Nr. J.________ [O.________ (Adresse)]), als die UBS oder CS ausgestiegen sei. Die Liegenschaft sei der Beschwerdeführerin verkauft worden, damit wieder eine Hypothek habe aufgenommen werden können. Somit weisen die Aussagen von