Die Aussagen von K.________ weisen stark darauf hin, dass er die Beschwerdeführerin nicht selber führt und es sich bei den Grundstückkäufen um Geschäfte handelt, welche ausschliesslich im Interesse und im Auftrag der Beschuldigten erfolgt sind. Auf Vorhalt bzw. Frage, wonach er (K.________) neben der G.________ AG auch für die Beschwerdeführerin und für die M.________ AG gemeinsam mit dem Sohn der Beschuldigten im Verwaltungs-