Die Beschwerdeführerin bestreitet diese Ausgangslage und macht geltend, K.________, Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin, stehe mit den Beschuldigten seit 2010 in geschäftlichen Beziehungen, namentlich im Zusammenhang mit der Realisierung eines Gebäudegrosskomplexes in P.________(Ort), Q.________(Land) (Einkaufszentrum mit Restaurant, 70 Boutiquen und 240 Wohnungen), und habe den Beschuldigten Darlehen in einem Betrag von CHF 4'500'000,00 gewährt, dies zur Hauptsache in den Jahren 2010 bis 2013. Durch das Protokoll der a.o.