Dagegen reichte die G.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Fürsprecher H.________, am 13. Juni 2022 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und beantragte die Aufhebung der Beschlagnahme bzw. Grundbuchsperre sowie die Auflage der Verfahrenskosten an den Staat und die Ausrichtung einer Entschädigung. Mit Eingabe vom 28. Juni 2022 reichte die Beschwerdeführerin weitere Beweismittel ein. Die Straf- und Zivilklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. F.__