_, Beilage 2 zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft) nachträglich herabgesetzt wurde. Bezeichnenderweise äussert sich die Beschwerdeführerin nicht dazu. Einzig der Umstand, dass N.________ und M.________ als Solidarschuldner auftreten, vermag mit Blick auf diese Ausgangslage nichts zu ändern. Es liegen zahlreiche konkrete Hinweise vor, welche darauf hindeuten, dass es sich beim Kaufvertrag um ein Scheingeschäft handelt, die Beschuldigten faktisch die Beschwerdeführerin führen und auch nach wie vor wirtschaftlich berechtigt sind.