Auf Frage, warum die Beschwerdeführerin die Liegenschaften gekauft habe, gab N.________ an, die vorherige Bank habe die Hypothek zurückgezogen. Die Liegenschaft sei auf die Beschwerdeführerin übertragen worden, weil der Beschuldigte 1 privat keine Hypothek erhalten hätte (Z. 301 ff.). Die Aussagen von N.________ weisen somit ebenfalls daraufhin, dass die Übernahme der Liegenschaften durch die Beschwerdeführerin einzig mit der Gewährung einer neuen Hypothek und damit der Abwendung einer Zwangsverwertung in Zusammenhang stand.