Der den Beschuldigten für diese Liegenschaften gewährte Hypothekarkredit über CHF 4'200’000.00 wurde am 26. Juli 2013 gekündigt. Nachdem die Beschuldigten am 29. September 2014 eine Schuldanerkennung über den offenen Saldo von CHF 4'230'141.29 mit Abzahlungsvereinbarung unterschrieben hatten, erfolgte am 9. Februar 2015 der Verkauf dieser Liegenschaften durch die Beschuldigte 2 an die Beschwerdeführerin zu einem Kaufpreis von CHF 3'880'000.00.