6 terlagen. Auch die Vorgeschichte und die Umstände im Zusammenhang mit dem Verkauf der Grundstücke Gbbl Nrn. J.________ an die Beschwerdeführerin weisen auf ein Scheingeschäft zum Nutzen der Beschuldigten hin. Der den Beschuldigten für diese Liegenschaften gewährte Hypothekarkredit über CHF 4'200’000.00 wurde am 26. Juli 2013 gekündigt.