An der zulasten von der Beschuldigten 2 in der Eingangsbilanz verbuchten Schuld von CHF 100’000.00 gegenüber der Beschwerdeführerin änderte die Eintragung der neuen Verwaltungsräte nichts. Aus den Jahresrechnungen wird deutlich, dass die Beschwerdeführerin seit dem Jahr 2013 keinerlei Geschäftstätigkeiten verfolgt, sondern einzig dem Halten der Liegenschaften in P.________(Ort) und Q.________(Ort) dient und neben den Liegenschaften auch keine nennenswerten Aktiven ausweist. Am 10. Mai 2016 bestätigten N.________ und M.________ unterschriftlich Folgendes: «Zwecks Unterstützung der geschäftlichen Belange der Familie A.___