4.3 Zu prüfen ist daher zunächst, ob konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beschuldigten an den beschlagnahmten Grundstücken der Beschwerdeführerin wirtschaftlich berechtigt sind. Im Januar 2013 übernahmen die Beschuldigten die im Jahr 2008 durch L.________ gegründete und in Zug domizilierte Beschwerdeführerin. Die Beschuldigte 2 wurde am 22. Januar 2013 als Verwaltungsratsmitglied mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen. Gleichzeitig wurde der Sitz nach Bern verlegt. Am 20. September 2013 liessen die Beschuldigten im Handelsregister die Be-