Die Beschuldigten kamen ihren Verpflichtungen nicht nach, weshalb die Straf- und Zivilklägerin am 6. Februar 2019 die Betreibung gegen die Beschuldigten über je CHF 2'194’141.20 plus 10% Zins seit 26. Juli 2013 einleitete. Das Betreibungsamt Em- mental-Oberaargau vollzog bei den Beschuldigten am 14. August 2019 und am 24. September 2019 die Pfändung. Daraus resultierten Verlustscheine. Die Beschuldigten gaben an, dass weder sie selber noch Dritte über pfändbare Vermögenswerte verfügten und sie, abgesehen von Taggeldzahlungen an die Beschuldigte 2 von monatlich CHF 3’931.00, kein weiteres Einkommen erzielten.