Nach Schliessung der Bank ging die Forderung auf die Straf- und Zivilklägerin über. Die Beschuldigten unterzeichneten am 29. September 2014 eine Schuldanerkennung über den offenen Saldo von CHF 4'230'141.29 mit Abzahlungsvereinbarung (pag. 04 003 016 Akten Staatsanwaltschaft). Am 12. Dezember 2014 schlossen die Beschuldigte 2 und die Beschwerdeführerin einen Kaufvertrag betreffend diese beiden Grundstücke ab (Beilage 2 zur Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 11. Juli 2022).