3 unbestrittener Sachverhalt zugrunde: Die E.________ (Bank) (Schweiz AG) gewährte den Beschuldigten gemäss Rahmenvertrag vom 19. Juni 2012 einen Hypothekarkredit über CHF 4'200'000.00. Als Sicherheiten bestanden Schuldbriefe im 1.-40. Rang im Totalbetrag von nominal CHF 4'200'000.00, lastend auf den (nunmehr beschlagnahmten) Grundstücken Gbbl Nrn. J.________. Der Kredit wurde am 26. Juli 2013 von der Bank gekündigt. Nach Schliessung der Bank ging die Forderung auf die Straf- und Zivilklägerin über.