Diese bestand in einer Bemerkung «Bezahle ich nicht! Viel zu hoch», welche auf dem Entscheid des Regionalgerichts vom 27. Mai 2022 angebracht war. Mit Schreiben vom 7. Juni 2022 teilte der Verfahrensleiter der Beschwerdekammer dem Beschuldigten mit, dass unklar sei, ob er eine Beschwerde erheben wolle, und wies ihn daraufhin, dass ausschliesslich der Entscheid des Regionalgerichts das Anfechtungsobjekt im Beschwerdeverfahren bilde. Es sei daher einzig zu prüfen, ob seine Einsprache verspätet erfolgt sei.