1. Mit Entscheid vom 27. Mai 2022 stellte das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) fest, dass die Einsprache des Beschuldigten gegen den Strafbefehl vom 25. Januar 2022 verspätet eingereicht worden und demnach ungültig ist. Es trat auf die Einsprache gegen den Strafbefehl nicht ein und hielt fest, dass dieser in Rechtskraft erwachsen sei. Am 3. Juni 2022 leitete das Regionalgericht der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) eine Eingabe des Beschuldigten weiter. Diese bestand in einer Bemerkung «Bezahle ich nicht!