Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben wird angewiesen, eine Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten wegen Tätlichkeiten zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. 4. Auf das Ausstandsgesuch wird nicht eingetreten. 5. Für das Ausstandsverfahren werden keine Kosten erhoben.