4. Die Staatsanwaltschaft kam gestützt auf den dargelegten Sachverhalt zum Schluss, die Beschuldigten hätten im Rahmen ihrer Berufspflichten gehandelt, weshalb ein Rechtfertigungsgrund vorliege: Im vorliegenden Fall wurde A.________ offenbar mehrfach unterrichtet, dass er zukünftige Strafanzeigen auf der Polizeiwache in D.________(Örtlichkeit) deponieren solle. Am 3. Dezember 2021 erhielt er ein Schreiben des Kommandos der Kapo Bern, in welchem ausdrücklich festgehalten ist, dass zukünftige Anzeigen auf der Polizeiwache in D.________(Örtlichkeit) zu deponieren sind. Gleichzeitig wurde A._____