Ausserdem habe er eine Schürfwunde an der linken Hand erlitten. A.________ habe sich (gemäss seiner Darstellung) nicht gewehrt, da die Polizisten sowieso ihre Quittungen erhalten würden. Bei der untersten Stufe der Treppe vor dem Gebäude der Polizeiwache E.________(Örtlichkeit) habe man ihn aus gut 50 cm Höhe einfach auf den Boden fallen lassen. Dabei habe er sich das Steissbein angestossen. Seither habe er Beschwerden in diesem Bereich. Als er am Boden gelegen sei, habe man ihm die Kappe über den Kopf gezogen und ihn nach vorne gestossen. Einige Polizisten hätten danach bei der Eingangstüre gewartet.