Verfahrensbeteiligte unbekannte Täterschaft (Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern) Beschuldigte Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, Nordring 8, Postfach, 3001 Bern A.________ Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer Gegenstand Nichtanhandnahme Strafverfahren wegen Tätlichkeiten Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 6. Mai 2022 (BA 22 721) Erwägungen: