Namentlich machte er dabei geltend, zu Unrecht zur Anzeige gebracht worden zu sein, da es sich bei der Murgenthalstrasse in Langenthal nicht um eine Einbahnstrasse handle, er den Blinker bei sämtlichen Richtungswechseln gestellt habe und sich auch in Bezug auf die weiteren Vorwürfe keiner Schuld bewusst sei. Die Strafanzeige sei folglich zu Unrecht erfolgt und die beiden handelnden Polizeibeamten hätten sich mit der Anzeigestellung der erwähnten Delikte schuldig gemacht.