Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 erhob C.________ Einsprache gegen den genannten Strafbefehl und reichte gleichzeitig eine Strafanzeige gegen die beiden handelnden Polizeibeamten wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung und übler Nachrede ein. Namentlich machte er dabei geltend, zu Unrecht zur Anzeige gebracht worden zu sein, da es sich bei der Murgenthalstrasse in Langenthal nicht um eine Einbahnstrasse handle, er den Blinker bei sämtlichen Richtungswechseln gestellt habe und sich auch in Bezug auf die weiteren Vorwürfe keiner Schuld bewusst sei.