Schliesslich sei genannter Strafbefehl vom 9. Februar 2022 ergangen, mit welchem C.________ wegen Nichtbeachtens des Signals «Einfahrt verboten», wegen Unterlassens der Richtungsanzeige und Sich-Entziehens einer Polizeikontrolle zu einer Busse von CHF 700.00 verurteilt worden sei. Von einem Schuldspruch wegen Nichtbeachtens eines Wechsellichtsignals (Rotlicht) sei abgesehen worden, ebenso von der Verurteilung wegen Vereitelung einer Blutprobe, welche im Sachverhalt des betreffenden Polizeirapportes erwähnt worden war.