2 In der Folge sei C.________ durch die handelnden Polizeibeamten wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, namentlich wegen Nichtbeachtens des Signals «Einfahrt verboten», Unterlassen der Richtungsanzeige, Nichtbeachtens eines Wechsellichtsignals (Rotlicht) und Sich- Entziehens einer Polizeikontrolle als Lenker eines Personenwagens bei der Staatsanwaltschaft Bern, Region Emmental-Oberaargau, zur Anzeige gebracht worden. Schliesslich sei genannter Strafbefehl vom 9. Februar 2022 ergangen, mit welchem C.___