Nachdem C.________ auf diese Signale nicht reagiert und seine Fahrt unbeirrt fortgesetzt habe, habe man dessen Personenwagen mit dem Patrouillenfahrzeug überholt und C.________ mittels Matrix- Schrift aufgefordert zu folgen. Ausgangs Aarwangen sei C.________ jedoch unvermittelt nach links auf der Aarwangenstrasse in Richtung Bannwil abgebogen. Nachdem das Patrouillenfahrzeug gewendet habe, um C.________ zu folgen, hätten die beiden handelnden Polizeibeamten vor den sich senkenden Bahnschranken beim Bahnübergang auf der Aarwangenstrasse die Fahrt stoppen müssen und so C.________ in dessen Personenwagen verloren.