1. Mit Verfügung vom 2. Mai 2022 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1+2) wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung und übler Nachrede nicht an die Hand. Hiergegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). In prozessualer Hinsicht beantragt er eine Ortsbegehung.