Auch im Verfahren vor dem Regionalgericht stellte sie im Hinblick auf die Verhandlung Beweisanträge (Eingabe vom 23. Mai 2022). In den Akten lassen sich weiter keine Anhaltspunkte dafür finden, dass sie ihre anwaltlichen Pflichten verletzt hat. Zwar trifft zu, dass nicht die amtliche Verteidigung, sondern der Beschwerdeführer Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben hat.