3.3 Rechtsanwältin B.________ führte am 23. Juni 2022 – wie bereits in ihrer Eingabe an das Regionalgericht vom 23. Mai 2022 – aus, dass sie den Beschwerdeführer in mehreren Verfahren vertrete resp. vertreten habe, so – seit 2. Juni 2021 – im Zivilprozess betreffend Abänderung des Eheschutzentscheids, in diversen Verfahren vor der KESB Oberland, in einem Verfahren vor der Schlichtungsbehörde Oberland und seit 28. Juni 2021 auch im Strafverfahren. Inzwischen seien mehrere Strafprozesse hängig. Die Strafverfahren seien eng miteinander verknüpft und der Beschwerdeführer sei einerseits Privatkläger, andererseits beschuldigte Person.