Gerichtsnotorisch ist, dass der Beschuldigte neben dem vorliegenden Strafverfahren PEN 22 96 in mehrere Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft oder Gericht, aber auch in zivilrechtliche Verfahren involviert ist. Aus seiner Korrespondenz wird ersichtlich, dass er die verschiedenen Verfahren resp. Verfahrensstadien miteinander vermischt. Angesichts der sprachlichen Probleme, aber auch aufgrund der Tatsache, dass er ein juristischer Laie ist, ist dies nachvollziehbar. Entsprechend wurde ihm im vorliegenden Strafverfahren eine amtliche Verteidigung beigeordnet, die seine Muttersprache spricht.