3. 3.1 Das Regionalgericht wies den Antrag des Beschwerdeführers auf Wechsel der amtlichen Verteidigung mit folgender Begründung ab: Im vorliegenden Verfahren wurde der Beschuldigte vorab durch D.________ verteidigt. Mit Eingabe vom 3. Juni 2021 wurde die Beendigung dieses Mandatsverhältnisses angezeigt. Danach ersuchte Rechtsanwältin B.________ um Einsetzung als amtliche Verteidigung, was mit Verfügung vom 30. Juli 2021 gutgeheissen wurde. Mit Eingabe vom 4. Mai 2022 beantragte der Beschuldigte einen Verteidigerwechsel.