Der Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer wird durch das Anfechtungsobjekt (hier die Verfügung vom 31. Mai 2022, mit welcher ein Wechsel der amtlichen Verteidigung abgelehnt worden ist) definiert und entsprechend begrenzt. Soweit der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 17. Juni 2022 Ausführungen zu den von seiner Ehefrau erhobenen Vorwürfen macht bzw. den Sachverhalt aus seiner Sicht schildert und die Einstellung des Strafverfahrens resp. die Feststellung seiner Unschuld verlangt, geht er über den Streitgegenstand hinaus und kann nicht gehört werden.